Wer nicht mehr in der Lage ist seine Mahlzeiten selbst zuzubereiten kann monatlich 90 € bekommen.
Unterstützung bekommen Sie bei den Vahrer Löwen und bei Barbara Schneider im Hanna-Hader-Haus.
Hier die Anforderungen:
Die Möglichkeit der Kostenübernahme durch das Amt orientiert sich an der gesetzlichen Altersgrenze.
Ist die Altersgrenze nicht erreicht, kann eine Kostenübernahme wegen Krankheit oder Behinderung/Pflegebedürftigkeit gewährt werden. Hierüber sind Nachweise vorzulegen.
Zur Ergänzung füge ich einen Auszug aus der Verwaltungsanweisung bei:
„Die altersbedingte Möglichkeit der Kostenübernahme orientiert sich, sobald die weiteren Voraussetzungen vorliegen, an der Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII. Ist die gesetzliche Altersgrenze nicht erreicht, kommt eine Kostenübernahme nur in Betracht, wenn sich im Rahmen der Bedarfsfeststellung im Einzelfall herausstellt, dass wegen Krankheit oder Behinderung/Pflegebedürftigkeit eine warme Mahlzeit nicht zubereitet werden kann. Als Nachweise können ergänzend zur Einschätzung des zuständigen pädagogischen Dienstes oder des Gutachtens des Gesundheitsamtes auch ärztliche Atteste herangezogen werden.“
Die Leistung ist Einkommensabhängig.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schlemminger
Freie Hansestadt Bremen
Amt für Soziale Dienste
Sozialzentrum Vahr/Schwachhausen/Horn-Lehe
450-S5-30 / Referatsleiter Fachdienst Soziales
Wilhelm-Leuschner-Str. 27, 28329 Bremen
Tel.: +49 421 361-19734; Fax: +49 421 496- 19899
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